Schweizer Ständerat beschließt: Komplementärmedizin bleibt in der Grundversicherung

Mitte Juni hat sich der Schweizer Ständerat - die kleine Kammer des Schweizer Parlaments - gegen eine Aushöhlung des Solidaritätsprinzips der Krankenkassen-Grundversicherung ausgesprochen. Ein Antrag der Schweizer FDP hatte zum Ziel, ärztliche Leistungen der Komplementärmedizin aus der Grundversicherung auszuschliessen und diese nur noch als Wahlleistung anzubieten. Der Ständerat sorgt mit dieser Entscheidung dafür, dass wirksame, natürliche und günstige Methoden der Komplementärmedizin ambulant und spitalambulant weiterhin allen Personen zur Verfügung stehen.

Ein ausführlicher Artikel dazu ist auf der Website des Schweizer Dachverbandes für Komplementärmedizin erschienen.

Hier gehts zum Artikel. 

 

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