31.08.2026
In einer gemeinsamen Stellungnahme setzen sich AGTCM und weitere Fachgesellschaften für eine sachgerechte Einstufung pflanzlicher TCM-Produkte ein. Therapeutisch eingesetzte Arzneidrogen sollten dem Arzneimittelrecht unterliegen. Qualitätssicherung, fachkundige Anwendung und Pharmakovigilanz sind dabei entscheidende Voraussetzungen für eine sichere Therapie. Hintergrund dieser Stellungnahme ist ein kürzlich veröffentlichtes Dokument des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte, in dem es um die Einstufung von pflanzlichen Produkten der TCM geht.
Die gemeinsame Stellungnahme wurde von der AGTCM sowie der Arbeitsgemeinschaft Deutscher TCM-Apotheken, dem Centrum für Therapiesicherheit in der Chinesischen Arzneitherapie (CTCA), der Deutsche Ärztegesellschaft für Akupunktur (DÄGfA), der Gesellschaft für die Dokumentation von Erfahrungsmaterial der Chinesischen Arzneitherapie (DECA) und der Societas Medicinae Sinensis, Internationale Gesellschaft für Chinesische Medizin (SMS) verfasst.
Sie können die Stellungnahme und das Papier des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte hier downloaden und lesen.
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