Akupressur

Stellungnahme der AGTCM zum Artikel »Sicherer Zugang zu Drogen der Traditionellen Chinesischen Medizin« Dt. Apothekerzeitung, Nr. 21, 25.05.2006

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Die Arbeitsgemeinschaft für Klassische Akupunktur und Traditionelle Chinesische Medizin (AGTCM) tritt für eine bessere Kontrolle und dadurch erhöhte Sicherheit der Chinesischen Arzneidrogen ein.

Die AGTCM tritt ebenso wie die Autoren des o.g. Artikels entschieden für eine bessere Kontrolle und dadurch erhöhte Sicherheit der Chinesischen Arzneidrogen ein. Allerdings unterscheiden wir uns in den möglichen Konsequenzen bezüglich der Apotheken- und Verschreibungspflicht.

Wir sehen zwei wesentliche Aspekte, die für die Sicherheit der Therapie mit Chinesischen Arzneimitteln elementar sind:

1. Die Qualität der Arzneidrogen

Dabei ist es sicherlich wichtig, zwischen Fertigpräparaten einerseits und Einzelarzneimitteln in Form von Rohdrogen oder Granulaten andererseits zu unterscheiden. Für Fertigmischungen gibt es tatsächlich viele Bedenken bezüglich der Sicherheit, vor allem, wenn sie aus Ländern mit sehr laxem Arzneimittelgesetz importiert wurden.
Für Rohdrogen und Einzelgranulate dagegen existieren inzwischen ausreichend gute Möglichkeiten der Identitäts- und Qualitätskontrolle, sodass es z.B. möglich ist, Verwechslungen verschiedener Stephania (fang ji) Arten durch den eindeutigen Negativ-Nachweis von Aristolochiasäure auszuschließen. Weiterhin dienen die verschiedenen Präparierungsverfahren (pao zhi) innerhalb der Chinesischen Medizin dazu, Toxizitäten aufzuheben oder abzumildern, auch hier muss die Unbedenklichkeit einer per se toxischen Substanz zuverlässig nachgewiesen werden.
Dies alles fällt in den Verantwortungsbereich der Großhändler und Apotheken, so dass über die Apothekenpflicht hinaus eine entsprechend fundierte Ausbildung des darin tätigen Personals nachgewiesen werden sollte.

2. Ausbildungsstandards der verordnenden Personen

Ähnlich liegt der Fall bei der Verschreibungspflicht. Diese verfehlt ihr Ziel, wenn die verschreibenden Personen, d.h. mit westlicher Medizin vertraute Ärzte/Innen, nicht oder unzureichend in chinesischer Medizin ausgebildet sind. Sinnvoller wäre es, die Verordnung von Chinesischen Arzneidrogen an den Nachweis einer qualifizierten Ausbildung zu koppeln. Das Kurrikulum dieser Ausbildung muss selbstverständlich die Thematik der Arzneimittelsicherheit, Toxizitäten, unerwünschte Wirkungen etc. umfassend behandeln.

Zusammenfassend möchten wir betonen, dass die chinesische Arzneimitteltherapie eine sichere Methode ist, vorausgesetzt die daran Beteiligten, ApothekerInnen und TherapeutInnen verfügen über eine fundierte Ausbildung und ausreichende Erfahrung. Deshalb sollte die Forderung nach mehr Arzneimittelsicherheit mit der Forderung nach besseren Ausbildungsstandards und deren Nachweis verknüpft werden, wie sie z.B. von der AGTCM für TherapeutInnen, aber auch für ApothekerInnen angeboten wird. Die rein formale Forderung nach Apotheken- oder Verschreibungspflicht wird dem fundamental wichtigen Anliegen nicht gerecht.

Noch ein Hinweis: ein Zusammenschluss verschiedener Fachgesellschaften, das Centrum für Therapiesicherheit in der Chinesischen Arzneitherapie (CTCA, www.ctca.de), sammelt sich seit einiger Zeit das Wissen zu dieser Thematik durch Literaturstudium bzw. Auswerten von Erfahrungsberichten und tritt für die Beachtung von Sicherheitsstandards durch die Therapeuten ein.

Berlin, den 28.06.2006

Dr. Anna Mietzner
Leiterin des Fachbereichs für
Chinesische Arzneitherapie der AGTCM
Wallstr. 36, 10179 Berlin
tel 030-27593017, fax 030-27593018
info@tcm-praxis-mietzner.de

Weitere Informationen

Birgit Ziegler
2. Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für
Klassische Akupunktur
und Traditionelle Chinesische Medizin e.V.
Pfungstädter Str. 16
D-64404 Bickenbach
Tel.: +49 (0)6257 69670
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