08.08.2007 Pressemitteilung Zusatzbezeichnung Akupunktur Berlin vom 10.12.2003 Im Mai diesen Jahres wurde von der Bundesärztekammer beschlossen, Akupunktur in die Weiterbildungsordnung aufzunehmen. Das bedeutet, wer eine entsprechende Ausbildung absolviert hat, darf als Zusatzbezeichnung »Akupunktur« führen. Dies ist eine Empfehlung der Bundesärztekammer an die Landesärztekammern, die werden dazu gesonderte Ausführungsbestimmungen erlassen. Aktuell steht schon fest, dass eine entsprechende Ausbildung mindestens 200 Stunden umfassen wird, wovon 80 Stunden Praxis (Akupunkturbehandlungen und Fallseminare) vorgesehen sind. Voraussetzung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung ist außerdem die Facharztanerkennung. Mit weiteren Einzelheiten, die wie erwähnt von den einzelnen Landesärztekammern festgesetzt werden, ist nicht vor Mitte 2004 zu rechnen. ------------------------------------------------------------ Umfang: 793 Zeichen Belegexemplar erbeten an: Arbeitsgemeinschaft für Klassische Akupunktur und Traditionelle Chinesische Medizin e.V. Drakestr. 40 12205 Berlin ------------------------------------------------------------ Weitere Informationen Birgit Ziegler 2. Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Klassische Akupunktur und Traditionelle Chinesische Medizin e.V. Pfungstädter Str. 16 D-64404 Bickenbach Tel.: +49 (0)6257 69670 Fax: +49 (0)6257 69672 Mobil: +49 (0)170 5 37 57 69 Email: Birgit.Ziegler@t-online.de