Zusatzbezeichnung Akupunktur
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Im Mai diesen Jahres wurde von der Bundesärztekammer beschlossen, Akupunktur in die Weiterbildungsordnung aufzunehmen. Das bedeutet, wer eine entsprechende Ausbildung absolviert hat, darf als Zusatzbezeichnung »Akupunktur« führen.
Dies ist eine Empfehlung der Bundesärztekammer an die Landesärztekammern, die werden dazu gesonderte Ausführungsbestimmungen erlassen.
Aktuell steht schon fest, dass eine entsprechende Ausbildung mindestens 200 Stunden umfassen wird, wovon 80 Stunden Praxis (Akupunkturbehandlungen und Fallseminare) vorgesehen sind. Voraussetzung für den Erwerb der Zusatzbezeichnung ist außerdem die Facharztanerkennung.
Mit weiteren Einzelheiten, die wie erwähnt von den einzelnen Landesärztekammern festgesetzt werden, ist nicht vor Mitte 2004 zu rechnen.
Weitere Informationen
Birgit Ziegler
2. Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für
Klassische Akupunktur
und Traditionelle Chinesische Medizin e.V.
Pfungstädter Str. 16
D-64404 Bickenbach
Tel.: +49 (0)6257 69670
Fax: +49 (0)6257 69672
Mobil: +49 (0)170 5 37 57 69
Email: Birgit.Ziegler@t-online.de