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Tai Chi

Lexikon

Geburtshilfe

Geburtshilfe bleibt nach BGB HebG Abschn. 2 §4 Ärzten und Hebammen vorbehalten.

Eine Unterstützung während der Schwangerschaft und nach dem Wochenbett, eine begleitende Behandlung vor, während und nach einer IVF (in vitro Fertilisation) mit Traditioneller Chinesischer Medizin durch Heilpraktiker und Ärzte ist erlaubt, da dies nicht als Geburtshilfe definiert ist.